Wir sind für jede Unterstützung dankbar
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Rietberger FDP finanziert ihre politische Arbeit weitgehend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Daher sind wir für Spenden, die uns die Fortsetzung unserer Arbeit für ein liberaleres Rietberg und ein liberaleres Deutschland ermöglichen, sehr dankbar.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.
Kai Böckmann
Schatzmeister der FDP Rietberg
Spendenkonto
FDP Rietberg
Volksbank Rietberg
IBAN: DE18 4786 2447 0020 4062 00
BIC: GENODEM1RNE
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger. Ihre Spendenquittung senden wir Ihnen dann nach Jahresabschluss zu.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall nur 250 €, denn:
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen.
Spendenrecht
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de